Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maaß Gebäudemanagement GmbH (Marke Lumiox) für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Komponenten.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Maaß Gebäudemanagement GmbH (nachfolgend "Lumiox") und Verbrauchern (B2C) über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie zugehörigen Komponenten.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Lumiox ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand umfasst die Lieferung von Photovoltaikkomponenten (Module, Wechselrichter, Speicher, Unterkonstruktion etc.) sowie optional die Montage und Inbetriebnahme der Anlage gemäß dem jeweiligen Angebot.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens Lumiox.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind möglich und werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt.

5. Lieferung und Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über.

Nach der Lieferung und Übergabe der Materialien am Einsatzort übernimmt Lumiox keine Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder unsachgemäße Lagerung durch den Kunden oder Dritte.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt ordnungsgemäß zu sichern und zu lagern.

6. Montage und Ausführungszeit

Zeitangaben für die Montage (z. B. 6-8 Wochen nach Auftragseingang) sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart wurde.

Verzögerungen können sich insbesondere ergeben durch Witterungsbedingungen, Materialverfügbarkeit, ausstehende behördliche Genehmigungen oder unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten vor Ort. Lumiox ist in diesen Fällen von der Einhaltung des genannten Zeitrahmens befreit.

7. Höhere Gewalt

Lumiox haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf höhere Gewalt oder vergleichbare unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse zurückzuführen sind.

Hierzu zählen insbesondere Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, behördliche Anordnungen sowie Streik und Aussperrung.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Dazu gehören insbesondere:

  • Freier Zugang zum Montageort
  • Bereitstellung notwendiger Informationen (z. B. Dachpläne, Zählerdaten)
  • Einholung erforderlicher Genehmigungen des Eigentümers oder der Hausverwaltung
  • Bereitstellung eines Stromanschlusses und sanitärer Einrichtungen am Montageort

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von Lumiox. Hieraus resultierende Mehrkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

9. Technische Voraussetzungen

Lumiox übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel an der Gebäudesubstanz (z. B. Dachkonstruktion, Statik, Elektroinstallation), die vor Beginn der Montage nicht erkennbar waren.

Sollten sich bei der Montage Gegebenheiten ergeben, die eine Anpassung des Leistungsumfangs oder zusätzliche Maßnahmen erfordern, wird Lumiox den Kunden unverzüglich informieren und ein angepasstes Angebot unterbreiten.

10. Ertragsprognosen

Angaben zu erwarteten Stromerträgen oder Einsparungen basieren auf Erfahrungswerten und standardisierten Berechnungsverfahren. Sie stellen Schätzwerte dar und sind keine zugesicherten Eigenschaften.

Lumiox übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Stromertrag, eine bestimmte Einsparung oder die Amortisation der Anlage innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

11. Förderungen

Lumiox übernimmt keine Garantie für die Gewährung staatlicher oder kommunaler Fördermittel. Die Beantragung und Sicherstellung von Fördermitteln obliegt grundsätzlich dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Lumiox informiert den Kunden nach bestem Wissen über bestehende Fördermöglichkeiten, übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.

12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.

Zusätzliche Garantien (z. B. erweiterte Herstellergarantien auf Module oder Wechselrichter) bestehen nur, sofern diese ausdrücklich im Angebot oder in gesonderten Garantiebedingungen vereinbart wurden.

13. Haftung

Lumiox haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lumiox nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Lumiox einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

14. Abnahme

Die Abnahme der Leistung erfolgt, sobald die Anlage betriebsbereit ist oder vom Kunden in Benutzung genommen wird.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel zu verweigern. Unwesentliche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert.

15. Rücktritt und Stornierung

Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag nach Vertragsschluss ist Lumiox berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten (z. B. Planungskosten, bestellte Materialien) in Rechnung zu stellen.

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Lumiox.

Stand: März 2026 | Maaß Gebäudemanagement GmbH (Marke Lumiox), Henschelring 2, 85551 Kirchheim bei München